31.03.2014
Steuerfreiheit von Tankgutscheinen
Auch in dem streitgegenständlichen Verfahren gab der BFH seine bisher anders lautende Rechtsprechung auf und entschied, dass in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber etwa seinen Arbeitnehmern das Recht einräumt, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 Euro von ihrem Arbeitgeber erhielten oder mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken durften und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten ließen, es sich um Sachbezüge handelt, bei denen eine Freigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG von 44 Euro pro Monat zur Anwendung kommt.
Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft.
Urteil des BFH vom 11.11.2010 - VI R 41/10 (Juris; BB 2011, 806-807)