Beweislastumkehr auch für Karosserieschäden

Die gesetzliche Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkaufverträgen gilt auch für Karosserieschäden, die innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe auftreten.

Treten innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt an Ihrem Fahrzeug Karosserieschäden auf, können Sie sich auf die gesetzliche Beweislastumkehr des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen, wie der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt hat. Sofern Sie als das Fahrzeug als Verbraucher von einem Unternehmer erworben haben, ist die Beweislastumkehr nur dann ausgeschlossen, wenn bereits bei Übergabe äußerliche Beschädigungen vorhanden gewesen sind, die auch für einen Laien ohne weiteres erkennbar gewesen wären.

 
[mmk]