Schmerzensgeld für späte Heilung

Leidet ein Patient nach einer Operation heftige Schmerzen, kann er Schmerzensgeld verlangen, wenn der behandelnde Arzt über mehrere Tage hinweg nichts unternimmt.

Zwar können nach operativen Behandlungen Schmerzen oder Beschwerden nicht ausgeschlossen werden. Allerdings darf nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln der behandelnde Arzt nicht über mehrere Tage jede Nachschau verweigern, insbesondere nicht, wenn diese problemlos möglich ist. Die Richter sprachen deshalb einer Patientin Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu, nachdem diese noch vier Tage nach einer Wurzelbehandlung an zwei Zähnen starke Schmerzen gelitten hatte. Der Zahnarzt hatte die wiederholten Bemühungen seiner Patientin um Behandlung mit dem Verweis auf typische Folgeerscheinungen einer solchen Behandlung abgetan.

 
[mmk]