Notwehr gegen Raubvogel

Wer einen angreifenden Raubvogel erlegt, muss dessen Besitzer keinen Schadensersatz zahlen.

Wer von einem Tier angegriffen wird, darf sich zur Wehr setzen und erforderlichenfalls das Tier sogar töten. Der Tierhalter hat in so einem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Coburg, da die Verteidigung rechtens ist. So wiesen die Richter die Schadensersatzklage eines Falkners gegen einen Landwirt ab, der zur Rettung seiner Hühner einen attackierenden Wüstenbussard vertreiben wollte. Nachdem der Hofbesitzer versucht hatte, den Raubvogel von seinen Hühnern fernzuhalten, wurde er selbst Opfer von dessen Jagdleidenschaft und konnte sich nur durch die Enthauptung des Vogels retten.

 
[mmk]