Beim restaurierten Oldtimer kann nicht mehr Vorhandensein des Originalmotors erwartet werden
Der Käufer eines Oldtimers darf ohne Vereinbarung einer besonderen Beschaffenheitsvereinbarung nicht ohne Weiteres erwarten, dass bei dem Oldtimer auch noch der Originalmotor vorhanden ist.
Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass, von sich aus den Käufer darauf hinzuweisen, dass sich in dem angebotenen Oldtimer nicht mehr der Originalmotor befindet und bei dem Fahrzeug nachträgliche technische Veränderungen vorgenommen wurden. Dies gilt erst Recht, wenn es sich dabei um einen als restauriert angebotenen Oldtimer handelt. In einem solchen Fall ist es nicht üblich, dass alle Originalteile im Fahrzeug noch vorhanden sind.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 9 U 234 12 vom 20.11.2014
Normen: BGB § 434
Urteil: https://openjur.de/u/754634.html