Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

Die Deutsche Rechtsordnung kennt die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.

Die Deutsche Rechtsordnung unterscheidet die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge. Unter der gesetzlichen Erbfolge versteht man die im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffenen Regelungen. Gewillkürte Erbfolge liegt vor, wenn der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat, wer Erbe sein soll. Ein Verfügung von Todes wegen kann durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Die gewillkürte Erbfolge hat Vorrang. Nur dann, wenn der Erblasser seine vermögensrechtliche Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag wirksam geregelt hat, kommt die gesetzliche Erbfolge in Betracht.

 
[mmk]