Kammergericht zur Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
Kann ein Testamentsvollstrecker einem Dritten eine Generalvollmacht inklusive der Aufgaben der Testamentsvollstreckung erteilen? Im vorliegenden Fall hatte ein Testamentsvollstrecker einem Dritten eine notarielle Generalvollmacht erteilt.
Dieser beantragte daraufhin die Eintragung eines lebenslangen Nießbrauchsrechts für den Testamentsvollstrecker an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück. Für die Zeit nach Ableben des Testamentsvollstreckers beantragte er für sich selbst sowie für eine weitere Beteiligte die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes am gleichen Grundstück.
Das Grundbuchamt verweigerte die Grundbuchänderung jedoch. Die dagegen gerichtete Beschwerde vor dem Kammergericht hatte Erfolg. Die Erteilung einer Generalvollmacht durch den Testamentsvollstrecker sei zulässig, sofern dem keine abweichenden Anordnungen des Erblassers entgegenstehen und der Generalbevollmächtigte lediglich widerruflich bestellt worden sei.
Das Grundbuchamt verweigerte die Grundbuchänderung jedoch. Die dagegen gerichtete Beschwerde vor dem Kammergericht hatte Erfolg. Die Erteilung einer Generalvollmacht durch den Testamentsvollstrecker sei zulässig, sofern dem keine abweichenden Anordnungen des Erblassers entgegenstehen und der Generalbevollmächtigte lediglich widerruflich bestellt worden sei.
KG, Urteil KG 1 W 323 18 vom 13.11.2018
Normen: § 164 BGB, § 167 BGB, § 664 BGB, § 2218 BGB, § 18 GBO, § 19 GBO, § 35 GBO